Sicherheitsprüfung nach ASR A1.7

Plattenhardt + Wirth Montage GmbH

Die ASR A1.7 Türen und Tore wendet sich an Arbeitgeber und konkretisiert die Anforderungen an Türen und Tore, die sich aus der Arbeitsstättenverordnung ergeben.

Betreiberpflichten nach ASR A1.7 (Technische Regeln für Arbeitsstätten - Türen und Tore) - Einmal im Jahr ist Pflicht!

Jeder Betreiber gewerblich genutzter, kraftbetätigter Toranlagen muss zur Befolgung der ASR A1.7 für jede Toranlage eine jährliche, sicherheitstechnische Prüfung inklusive Messung der Schließkräfte von einem Sachkundigen durchführen und dokumentieren lassen. Die Betreiberpflichten umfassen dabei insbesondere:

  • Eine jährliche sicherheitstechnische Prüfung, inklusive einer Betriebskräftemessung an den Schließkanten der kraftbetätigten Türen und Toren durch einen Sachkundigen.
  • Regelmäßig sicherstellen, dass die Beschäftigten keinen Gefährdungen an Ihrem Arbeitsort ausgesetzt sind. Der neuste Stand der Technik muss hierbei nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) berücksichtigt werden. Als Folge können insbesondere kraftbetätigte Türen und Tore keinem Bestandsschutz unterliegen.

Als Ihr kompetenter Ansprechpartner, mit über 60 Jahren Erfahrung in diesem Bereich, möchten wir Sie unterstützen Ihren Betrieb erfolgreich und sicher zu betreiben. Wir unterstützen Sie bei Ihren Pflichten und helfen Ihnen die Anforderungen nach ASR A.1.7 zu erfüllen.

Sprechen Sie mit uns über Ihr Anliegen und lassen Sie uns gemeinsam die für Sie passende Lösung finden.

    Häufige Fragen

    • Wer darf die Sicherheitsprüfung nach ASR A 1.7 vornehmen?

      Die Prüfung darf nur von geschulten Fachkräften durchgeführt werden. Diese müssen eine Schulung für Sicherheitsprüfungen erfolgreich abgeschlossen haben. Für die Einhaltung der Vorschriften und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewähren ist eine Sicherheitsprüfung nach ASR A 1.7 unerlässlich.

    • Welche spezifischen Sicherheitsrisiken müssen gemäß der ASR A 1.7 identifiziert und bewertet werden?

      Mit der Sicherheitsprüfung nach A 1.7 prüfen wir mögliche Gefahren wie z.B. Stolperfallen, Schließkraft der Türe, automatische Öffnungsüberwachungen. Abweichungen und Schäden müssen erfasst werden und zeitnah behoben werden. Priorität eins ist dabei immer die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.

    • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um identifizierte Sicherheitsrisken zu beheben oder zu minimieren?

      Zur Abschaffung oder Reduzierung von Gefahren werden verschiedene Anforderungen gefordert. Dazu gehört die Benutzung und Ausstellung von Schutzkleidung und die Einlernung Ihrer Arbeitnehmer. Eine genaue Gefährdungsbeurteilung kann die Gefahr von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden mindern.

    • Wie oft muss gemäß der ASR A 1.7 eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden?

      Die Sicherheitsprüfung nach ASR A1.7 sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Bei uns wird die Sicherheitsüberprüfung einmal im Jahr gemacht. Es ist wichtig, die nötige Häufigkeit der Sicherheitsüberprüfungen festzulegen. Man muss beachten, dass die Prüfung nach den entsprechenden geltenden Regeln durchgeführt wird, damit die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet ist.

    • Gibt es spezifische Dokumentations- oder Berichtsanforderungen die gemäß der ASR 1.7?

      Es gibt Dokumentationsanforderungen, die laut ASR A 1.7 befolgt werden müssen. Dazu gehört die planmäßige Aufzeichnung von Sicherheitskontrollen, Unfällen, Sicherheitsvorfällen oder Gefährdungen. Es können auch wiederkehrende Sicherheitsberichte notwendig sein, um die Effektivität der Sicherheitsmaßnahmen zu testen. Die Einhaltung der Standards ist wichtig, damit die Sicherheit am Arbeitsplatz sichergestellt wird und die gesetzlichen Bestimmungen befolgt werden.